7. November 2019
Foto: Ricardo Stuckert

Das Ergebnis dieses Prozesses bedeutet die Freilassung von Lula. Der frühere Präsident verbüßt ​​seit April 2018 eine Haftstrafe für eine nicht

rechtskräftig abgeurteilte Klage. denn Lulas Verteidiger haben bei den höheren Gerichten (STJ und STF) Rechtsmittel eingelegt, die noch geprüft werden oder deren Prüfung noch nicht begonnen hat.

In der Nacht zum Mittwoch, dem 7. November, nahm der Oberste Gerichtshof das Verfahren wegen der Möglichkeit der Inhaftierung nach einer Verurteilung in der zweiten Instanz wieder auf. Die von Cármen Lúcia abgegebene Stimme zugunsten der Inhaftierung nach einer Verurteilung in der zweiten Instanz sowie die Stimmen von Gilmar Mendes und Ricardo Lewandowski gegen diese Möglichkeit brachten die Abstimmung zu einem Stand von5 zu 5 Stimmen. Die endgültige Entscheidung oblag dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Dias Toffoli. Toffoli folgte dem Berichterstatter Marco Aurélio Mello und entschied, dass Inhaftierung nach einer Verurteilung in der zweiten Instanz verfassungswidrig sei.

Die Richter des Bundesgerichtshofs fällten gemeinsam das Urteil, genannt Aktion zur Festsellung der Verfassungsmässigkeit ADCs 43, 44 und 54, das sind Vorschläge, in denen der Gerichtshof prüft, ob der Artikel 283 der Strafprozessordnung der Verfassung entspricht. Nach diesem Verständnis kann eine Verhaftung erst dann erfolgen, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Rechtsanwalt Cristiano Zanin wird morgen mit dem ehemaligen Präsidenten Lula (8) zusammentreffen, um die Maßnahmen für die Folge der Verteidigung festzulegen.

Lula befindet sich in einem politischen Gefängnis in Curitiba, weil er von einem Richter der ersten Instanz, im Fall einer Penthauswohung in Guarujà, ohne materiellen Beweis verurteilt wurde. Das Ende der Inhaftierung in zweiter Instanz ist der erste Schritt, um die von Sergio Moro und Deltan Dallagnol begangene Ungerechtigkeit gegen den ehemaligen Präsidenten Luiz Inacio Lula da Silva aufzuheben.

Mit Informationen von BBC Brasil.

Übersetzt von Elisabeth Schober, Free LULA – Committee Austria.