23. April 2019

Wir respektieren die heute (23. April) angenommene Position der Herren Richter des Oberster Gerichtshofs (STJ), sind aber als Verteidiger von Lula nicht mit dem Ergebnis des Gerichsturteils einverstanden, denn wir sind der Überzeugung, dass das einzig mögliche Ergebnis ein Freispruch für den ehemaligen Präsidenten Lula sein muss, weil er keinerlei Verbrechen begangen hat.

Unserer Einschätzung nach hat das Gericht Formalitäten benutzt, die sich im gegebenen Fall nicht anwenden lassen und auch keine Untersuchung über die Kausa angestellt, wie die Verteidigung es verlangt hat. Es gibt keine juristischen Elemente, um in diesem Fall von Verbrechen zu sprechen.

Wir bedauern es außerdem, dass es der Verteidigung nicht erlaubt war, mündlich an dem Verfahren teilzunehmen. Die in der Verfassung verankerte Garantie einer weitläufigen Verteidigung muss den Vorrang über jede interne Regelung eines Gerichts haben. Dieses Justizverständnis wurde erst kürzlich vom Oberstes Bundesgericht (STF) betont, als dieses die mündliche Erklärung beim Haftprüfung (Habeas Corpus) zuließ.

Auf der anderen Seite müssen wir erwähnen, dass zumindest ein Schritt getan wurde, um die gegen Lula praktizierten Missbräuche durch die Lava-Jato Operation zu beschränken. Zum ersten Mal hat ein Gericht eingestanden, dass die vom früheren Richter Sergio Moro im TRF4 verhängten Strafen übertrieben waren.

Das ist wenig, es ist aber ein Anfang.

Wir hoffen, dass die Instanzen, die sich noch zu diesem Prozess äußern werden, dazu verhelfen, den Rechtsstaat in unserem Land wieder aufleben zu lassen. Dafür ist ein Freispruch Lulas und seine Rückkehr in völlige Freiheit notwendig.